Todesfallversicherung

Eine Todesfallversicherung ist eine Möglichkeit, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme dem Begünstigten ausbezahlt. Sie fällt nicht in die Erbmasse und somit ist es möglich, irgendwelche Personen damit abzusichern.

Typisch sind jedoch der Fall, dass man seinen Ehe- oder Konkubinatspartner und/oder der Kinder vor den finanziellen Folgen des eigenen Todes absichern will. Zwar gibt es auch die AHV/IV sowie für Angestellte die Pensionskasse, doch dies reicht meist nicht aus um den Hinterbliebenen den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Typische Ängste, gegen die man sich mit einer Todesfallversicherung schützen will, sind

  • Vermeidung von finanziellen Sorgen bei den Hinterbliebenen
  • Gegenseitige Absicherung von verheirateten oder im Konkubinat lebenden Paaren
  • Fortbestand des Unternehmens (Schutz für Geschäftspartner und Hinterbliebene)
  • Rückzahlung der Hypothek, damit die Familie im eigenen Haus verbleiben kann
  • Absicherung von Krediten oder Darlehen

 

Modelle: Konstantes und abnehmendes Todesfallkapital

Die Versicherer bieten dabei zwei verschiedene Modelle an: konstantes und abnehmendes Todesfallkapital.

Beim konstanten Todesfallkapital bleibt die Versicherungssumme über die ganze Laufzeit gleich, ggf. kommen kleine Überschussbeteiligungen hinzu.

Beim abnehmenden Todesfallkapital sinkt der Vorsorgeschutz mit der Laufzeit kontinuierlich. Diese günstigere Versicherung eignet sich für Personen, deren Ersparnisse jährlich wachsen oder deren Schulden (z.B. durch Amortisation der Hypothek) kontinuierlich sinken. So bleibt das gesamte Vermögen für die Hinterbliebenen (Ersparnisse minus Schulden plus Todesfallkapital) in etwa konstant.

 

Höhe der Prämien

Bei der Todesfallversicherung sind die Prämien deutlich geringer als bei einer Lebensversicherung. Der Grund ist, dass diese Versicherung keinen Sparteil hat. Falls man länger als lebt als in der Vertragslaufzeit vorgegeben, wird entsprechend keine Auszahlung der Leistung fällig. Einige Anbieter bezahlen in diesem Fall jedoch eine allfällig angesammelte Überschussbeteiligung an, während andere diese Überschüsse zur Reduktion der Prämien verwenden. Diese Überschussbeteiligung ist aber nicht garantiert und in der Regel sehr gering. Wer im Erlebnisfall eine grössere Summe ausbezahlt bekommen will, muss sich für die deutlich teurere Variante „gemischte Lebensversicherung“ entscheiden.

Die Prämien einer solchen reinen Risikoversicherung gegen den frühzeitigen Tod unterscheiden sich u.a. aufgrund der folgenden Kriterien stark:

  • Versicherungssumme
  • Laufzeit
  • Wahl des Versicherungsmodells
  • Geschlecht
  • Alter
  • Nationalität
  • Grösse und Gewicht
  • Rauchgewohnheiten
  • Beruf
  • Ausübung von Risikosportarten
  • Anbieter der Versicherung

Die Lebensversicherer sind nicht verpflichtet, Personen zu versichern. In der Regel werden jedoch die meisten Menschen, wenn diese nicht offensichtlich todkrank sind, versichert, allerdings eben zu unterschiedlichen Prämien. Jeder Anbieter gewichtet die obigen (und möglicherweise weitere) Kriterien unterschiedlich stark. Deswegen ist es sinnvoll, bei mehreren Lebensversicherungen Offerten einzuholen und diese miteinander zu vergleichen.