Rückkaufswert Lebensversicherung: Teure Kündigung

Eine gemischte Lebensversicherung ist an sich eine sinnvolle Sache. Man verpflichtet sich, regelmässig Geld zu sparen, spart dabei Steuern und geniesst zudem noch einen Versicherungsschutz. Gerade wer einen gewissen Zwang benötigt, Geld zu sparen (weil er das Geld sonst einfach ausgibt), ist mit diesem Zwangssparen gut bedient.

Allerdings gibt es sehr viele Leute, deren Lebenssituation sich verändert und die ihre Lebensversicherung kündigen wollen, weil sie dringend Geld benötigen. Dann entsteht ein grosser finanzieller Verlust. Genaue Zahlen über den Anteil der Kündigungen bei Lebensversicherungen sind nicht bekannt, aber Insider gehen von 20 bis 50% innerhalb der ersten zehn Jahre aus.

Deswegen sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Lebensversicherung bewusst sein, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie Ihre Versicherung kündigen werden und Sie damit viel Geld verlieren werden. Wie viel Geld verloren gehen kann, zeigt folgende Untersuchung.

 

Vergleich Rückkaufswert bei Kündigung

Das Konsumentenmagazin Saldo hat in der Ausgabe 12/2013 den Rückkaufswert einer Lebensversicherung zu verschiedenen Zeitpunkten bei sechs grossen Schweizer Versicherungen (Allianz, Axa-Winterhtur, Baloise, Generali, Helvetia und Swiss Life) berechnen lassen.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den man bei der frühzeitigen Auflösung einer Lebensversicherung noch erhält. Er setzt sich zusammen aus den bisher einbezahlten Beträgen plus Zinsen abzüglich der in Rechnung gestellten Kosten für Versicherungsschutz und Verwaltungsaufwand.

Als Grundlage wurden die Offerten für einen 40jährigen Mann genommen mit einer Versicherungsdauer von 25 Jahren sowie einem Todesfallkapital von 150‘000 Franken. Jährlich werden rund 6‘000 Franken eingezahlt.

Aufgrund der tiefen Zinsen steigen die einbezahlten Sparkapitalien mit dem Zinseszins nur langsam an, weswegen es sehr lange dauert, bis der Rückkaufswert höher ist als die Summe der eingezahlten Beträge. Verglichen wurden übrigens nur die garantierten Rückkaufssummen. Dies macht Sinn, denn ansonsten ist es nicht möglich, die Werte miteinander zu vergleichen.

 

Übersicht Verluste bei frühzeitiger Kündigung

Verlust nach einem Jahr (eingezahlte Prämie von rund 6‘000 Franken minus Rückkaufswert):

  • Zwischen 2‘500 Franken (Baloise, Helvetia) und 6‘000 Franken (Axa-Winterthur, Generali)
  • Dies entspricht einen Verlust zwischen 40% und 100% des eingezahlten Betrags

Verlust nach sechs Jahren (eingezahlte Prämie von rund 36‘000 Franken minus Rückkaufswert):

  • Zwischen 8‘000 bis 9‘000 Franken (Axa-Winterthur, Generali, Helvetia) und 12‘000 bis 15‘000 Franken (Generali, Allianz, Swiss Life)
  • Dies entspricht einen Verlust zwischen 23% und 41% des eingezahlten Betrags

Verlust nach elf Jahren (eingezahlte Prämie von rund 66‘000 Franken minus Rückkaufswert):

  • Zwischen knapp 8‘000 Franken (Axa-Winterthur) und über 21‘000 Franken (Swiss Life)
  • Dies entspricht einen Verlust zwischen 12% und 32% des eingezahlten Betrags

Verlust nach 21 Jahren (eingezahlte Prämie von rund 126‘000 Franken minus Rückkaufswert):

  • Zwischen +200 Franken (Axa-Winterthur) und 29‘000 Franken (Swiss Life)
  • Dies entspricht einen Verlust zwischen 0% und 23% des eingezahlten Betrags

Erst nach 21 Jahren bringt der Ausstieg aus der Lebensversicherung mehr, als man eingezahlt hat. Und das in diesem Beispiel auch nur bei der Axa-Winterthur. Bei der Baloise erreicht man den Break-Even nach 22 Jahren. Und bei den anderen vier Versicherungen bleibt der Rückkaufswert über die Vertragslaufzeit von 25 Jahren geringer als die Summe der eingezahlten Versicherungsprämien.

Anzumerken ist noch, dass während der Zeit ein Versicherungsschutz wegen des Todesfallkapitals besteht. Dieser hat einen Wert von etwa 500 Franken/Jahr.

Aufgrund dieser Tatsachen sollte man sich sorgfältig überlegen, ob der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll ist. Eine oftmals von Fachleuten, welche nicht selbst als Versicherungsagenten tätig sind, empfohlene Alternative ist , vorsorgen und versichern zu trennen. Sprich: mit einem Säule 3a-Konto bei einer Bank fürs Alter zu sparen (ohne Verpflichtung, jährlich einen bestimmten Betrag überweisen zu müssen) und ggf. bei einer Versicherung einen Todesfall- und/oder Invaliditätsschutz abzuschliessen.