Krankenkasse kündigen und wechseln: was ist zu beachten?

Wer seine Krankenversicherung kündigen möchte, sollte einiges beachten. Vor allem sollten Sie sich im Klaren sein, welche Krankenversicherung Sie neu wählen möchten und zu welchem Zeitpunkt Sie die alte Krankenversicherung kündigen können. Ausserdem sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer neuen Krankenversicherung informieren, ob diese Sie überhaupt aufnimmt.

 

Kündigung der Grundversicherung

Die obligatorische Schweizerische Grundversicherung können Sie schnell und unbürokratisch kündigen. Zu diesem Zweck füllen Sie einfach das Kündigungsschreiben (Vorlage Kuendigung Grundversicherung) aus und schicken es per eingeschriebenem Brief an Ihren Versicherungsanbieter.

Die Grundversicherung ist normalerweise auf den 1. Januar kündbar. Der Versicherer muss das Kündigungsschreiben bis spätestens am 30. November von Ihnen erhalten, wobei das Schreiben am letzten Arbeitstag des Monats dort eingetroffen sein muss.

Die normale Grundversicherung (Franchise 300,-CHF, bei Kindern 0,- CHF und freie Wahl des Leistungserbringers) kann auch per Mitte Jahr mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Wollen Sie also zum 1. Juli die Krankenkasse wechseln, so muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 31. März beim Versicherer vorliegen.

Die Grundversicherung ist darüber hinaus auch dann per Mitte Jahr kündbar, wenn Ihr Versicherer zu diesem Zeitpunkt die Prämien erhöht. In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 31. Mai kündigen.

Am einfachsten wechseln Sie die Grundversicherung, indem Sie rechtzeitig bei Ihrem neuen Versicherungsanbieter einen Versicherungsvertrag eingehen. Der neue Versicherer wird in der Regel für Sie die Kündigungsmodalitäten beim alten Versicherer übernehmen. So haben Sie überhaupt keine Arbeit mit der Kündigung und müssen auch keinerlei Fristen beachten.

Beachten Sie bitte auch, dass es eine Aufnahmepflicht der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz gibt. Der Versicherer muss Sie also in die Grundversicherung übernehmen und darf Sie nicht ablehnen, egal wie alt oder krank Sie sind.

 

Kündigung der Zusatzversicherung

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Kündigungsmodalitäten für die Zusatzversicherungen nicht einheitlich geregelt. Jeder Versicherer hat seine eigenen Verträge und damit auch individuell verschiedene Kündigungsfristen.

Die meisten Zusatzversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und sind mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar. Es gibt aber auch Verträge über mehrere Jahre mit längeren Kündigungsfristen. Am besten erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss bei Ihrem Versicherer über die Kündigungsmodalitäten oder schauen im Versicherungsvertrag.

Im Falle einer Prämienerhöhung haben Sie zumeist ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Erkundigen Sie sich auch hier bei Ihrem Versicherer oder schauen Sie im Versicherungsvertrag.

Wichtig ist auch: Wollen Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln, also zu einem anderen Anbieter gehen, dann schliessen Sie erst den neuen Vertrag ab und kündigen Sie dann den alten Vertrag. Im Gegensatz zur Grundversicherung muss Sie die Zusatzversicherung nämlich gar nicht aufnehmen. Daher gilt: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst dann, wenn Sie von der neuen Versicherung die Garantie haben, dass Sie dort auch aufgenommen werden. Der neue Anbieter der Zusatzversicherung ist nicht verpflichtet, Sie aufnehmen. Es steht dem Versicherer frei, Sie abzulehnen oder die Versicherungskonditionen individuell an Ihren speziellen Versicherungsfall anzupassen.

Haben Sie Grund- und Zusatzversicherung bei dem gleichen Anbieter und wollen Sie nur die Zusatzversicherung kündigen, dann sollten Sie auch bedenken, dass Ihnen dadurch eventuell gewährte Rabatte verloren gehen.

Eine Vorlage zur Kündigung Ihrer Zusatzversicherung finden Sie hier: Vorlage Kuendigung Zusaversicherung.

 


 
 

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